Nach einem Unfall, besonders nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, besteht seitens der Betroffenen oftmals Unklarheit darüber, was genau zu unternehmen ist. Es dürfte bereits den meisten bekannt sein, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die im Rahmen der Unfallregulierung angefallenen Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung entsprechend der Haftungsquote zu tragen hat.
Besonders wenn nach dem Unfallgeschehen im ersten Moment davon auszugehen ist, dass der Unfallgegner den überwiegenden Verursachungsbeitrag zu tragen hat, so z.B. bei typischen Auffahrunfällen, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht für die Schadensabwicklung hinzugezogen werden. Unser Anwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei Schuster Rechtsanwälte vertritt Sie an den Standorten Neuruppin und Hoppegarten und übernimmt die juristische Beratung sowie die Schadensabwicklung nach einem Unfall für Sie.
Wenn der Unfallgeschädigte selbst versucht, die unfallbedingten Sach- und Personenschäden mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzuwickeln, kommt es oftmals dazu, dass die Versicherung letztendlich weniger zahlt, als dem Geschädigten tatsächlich zusteht. Insbesondere dann, wenn neben den Sachschäden am Fahrzeug auch Personenschäden wie körperliche Schäden beim Fahrzeugführer oder den Insassen entstehen, gestaltet sich die Schadensabwicklung oftmals schwierig.
So verhalten Sie sich nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden richtig
Es ist wichtig, direkt nach dem Unfall mit Personenschaden die Weichen richtig zu stellen und einen Arzt sowie einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. So treten bei Verkehrsunfällen, besonders bei Auffahrunfällen oftmals Verletzungen der Halswirbelsäule, auch HWS-Verletzung oder weithin Schleudertrauma genannt, auf. Hierfür steht dem Geschädigten grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Oftmals lässt sich im weiteren Verlauf der Schadensabwicklung der durch den Verkehrsunfall bedingte Eintritt des Schadens nur schwer oder gar nicht mehr nachweisen. Es ist daher empfehlenswert, wenn nach einem Unfall Schmerzen auftreten, sich umgehend, am besten noch am selben Tag, in ärztliche Untersuchung zu begeben. Hierbei ist darauf zu achten, dass der untersuchende Arzt ordnungsgemäß dokumentiert, welche Verletzungen genau vorliegen und dass diese auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Man sollte insoweit schon nach dem ersten Arztbesuch auf der Ausstellung eines ärztlichen Berichtes über das Ergebnis der Untersuchung bestehen. Soweit der behandelnde Arzt bei Feststellung z.B. von HWS-Verletzungen eine physiotherapeutische Behandlung empfiehlt, so sollte dieser Empfehlung gefolgt und die Behandlung auch tatsächlich wahrgenommen werden. Wenn der Arzt die durch den Verkehrsunfall verursachte Verletzung für so schwerwiegend hält, dass er eine Krankschreibung oder das Tragen einer Halskrause empfiehlt, so sollte auch diesen Empfehlungen gefolgt werden.
Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden stellen die Geschädigten oftmals erst in einem Klageverfahren, welches nach Ablehnung der außergerichtlichen Regulierung durch die Haftpflichtversicherung geführt werden muss, fest, dass keine objektivierbaren Tatsachen als Beweismittel für die Ursächlichkeit des Verkehrsunfalles für die Verletzung herangezogen werden können. Die Beweissituation in einem solchen Klageverfahren ist sehr streng.
Dem durch den Unfall geschädigten Kläger obliegt regelmäßig der Nachweis des Bestehens der Verletzung sowie der Ursächlichkeit des Verkehrsunfalles für dieselbe. Wenn man hier nicht schon frühzeitig Beweise gesichert hat, dann führt dies oft zum Unterliegen im Klageverfahren, was nicht nur zum Verlust des Schmerzensgeldanspruchs, sondern oftmals auch zu weiteren vermeidbaren Anwalts- und Gerichtskosten führt. Deshalb ist es immer ratsam sich zeitnah nach einem Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden durch einen Anwalt für und Verkehrsrecht beraten zu lassen.
Für eine weitergehende juristische Beratung zum Themengebiet Verkehrszivilrecht oder eine Schadensabwicklung nach einem Unfall oder Verkehrsunfall mit Personenschaden steht Ihnen unser Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Herr Münchow in unseren Büroräumen in Neuruppin oder Hoppegarten gern zur Verfügung.
Rechtsanwalt Markus Münchow, Anwalt für Verkehrszivilrecht