Schuster Rechtsanwälte in Neuruppin

Verbesserung der Rechte für Investmentfonds-Sparer

Eine Neuerung des Investmentgesetzes, die seit dem 1. Juli 2011 gültig ist, soll den Anlegern mehr Informationen und Transparenz der Kosten dieser Anlageprodukte verschaffen. Anbieter von Investmentfonds sollen den Anleger über die Kosten dieser Anlageform besser informieren. Fondsvertriebe müssen ihren Anlegern Produktinformationsblätter sowie die „wesentlichen Anlegerinformationen“ zur Verfügung stellen. Die als „Key Information Documents“ (KID) bezeichneten, zweiseitigen, europaweit vereinheitlichten Blätter sollen den Anleger in standardisierter Form über die Anlageziele, die bisherige Wertentwicklung, das Risiko-Ertrags-Profil sowie die mit dem Fonds verbundenen Kosten aufklären.

Mehr Kostentransparenz bei Investmentfonds

In zwei wesentlichen Punkten wird die Kostentransparenz der Investmentfonds verbessert.

  1. Bei Änderungen an der Kostenstruktur sind die Fondsgesellschaften nun verpflichtet, ihre Anleger hierüber direkt zu informierten. Der Anleger kann somit prüfen, ob ihm der Fonds zu teuer geworden und ein Wechsel in ein anderes Anlageprodukt ratsam ist.
  2. Die fondsinternen Transaktionskosten, die beim Kauf und Verkauf der Wertpapiere anfallen, müssen künftig im Jahresbericht des Fonds ausgewiesen werden. Bisher waren die Fonds nicht zur Offenlegung verpflichtet und haben derartige Informationen nicht offen gelegt.

Keine Änderung gibt es hingegen bei der Haftung des Beraters, wenn ein vermeintlich sicherer Fonds dem Anleger Verluste beschert. Der Anleger der seine Verluste ausgeglichen haben will, muss auch weiterhin dem Anlageberater ein Fehlverhalten nachweisen können.

Haben Sie durch eine falsche Beratung oder mangelnde Kostentransparenz finanzielle Verluste erlitten? Gern prüfen wir für Sie, ob ein Anspruch auf Schadensregulierung besteht.

Rechtsanwalt Torsten Schuster


Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht