Mit Urteil vom 25.09.2018 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in letzter Instanz entschieden, dass Arbeitnehmer bei einem Verzug des Arbeitgebers mit Entgeltzahlungen keinen Anspruch auf eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB haben (Az: 8 AZR 26/18).
weiterlesen ...Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Arbeitsverhältnisse im Regelfall auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf Zeit oder bis zum Erreichen eines bestimmten Zwecks (Zweckbefristung) soll die Ausnahme darstellen. Vor diesem Hintergrund ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) konkret geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis befristet werden darf.
weiterlesen ...Verbindlichkeit von unbilligen Weisungen z. B. bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsort
Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden regelmäßig nur die wesentlichen Rahmenbedingungen, wie Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Vergütungs- und Urlaubsansprüche vertraglich geregelt. Die Ausgestaltung der tatsächlichen Arbeitsausübung wird sodann von dem Arbeitgeber im Rahmen des ihm zustehenden Direktions- bzw. Weisungsrechtes einseitig angeordnet.
weiterlesen ...Neue Rechtsprechung des BGH zu Patientenverfügungen
Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, im Falle einer schweren Krankheit mit unabwendbaren gesundheitlichen Folgen zu bestimmen, ob lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht. Hierzu hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Entscheidungen die Anforderungen an die Bestimmtheit von Patientenverfügungen konkretisiert.
weiterlesen ...Schadenersatz bei verspäteter Lohnzahlung
Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung steht einem Arbeitnehmer ein pauschaler Schadenersatzanspruch in Höhe von 40,00 € zu, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät oder unvollständig zahlt. Diese Schadenersatzforderung bei verspäteter Lohnzahlung basiert auf einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, welche im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bereits Ende Juni 2014 in Kraft getreten ist.
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