Seit dem 01.01.2015 ist in den meisten Branchen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ein unabdingbarer flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn zu zahlen, doch nicht alle Arbeitgeber berechnen ihn korrekt.
weiterlesen ...Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht umfasst die Betreuung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Fragen zum Individualarbeitsrecht sowie dem Kollektivarbeitsrecht. Die Kanzlei Schuster Rechtsanwälte übernimmt die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung von Mandanten.
Juristische Beratung zum Individualarbeitsrecht
Im Individualarbeitsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem individuellen Arbeitnehmer geregelt. Hier findet man sämtliche Regelungen zum einzelnen Arbeitsverhältnis vom Beginn desselben über die Art und Weise der Erbringung der täglichen Arbeitsleistung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Als Schwerpunkt-Bereiche gelten der allgemeine und besondere Kündigungsschutz sowie das Kündigungsschutzgesetz und dessen Anwendung, insbesondere die betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung.
Auch Kündigungsschutz, Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz und das allgemeine Gleichstellungsrecht nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) sind häufige Schwerpunkte unserer Anwälte.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt unseres Experten als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die Prüfung von vertraglichen und tarifvertraglichen Ansprüchen sowie Schadenersatzansprüche der Arbeitsvertragsparteien untereinander. Häufig sind Fragen zu befristeten Arbeitsverhältnissen, zu Altersteilzeit, zum Arbeitsrechtsschutz oder zu Vergütungsangelegenheiten Gegenstand unserer Arbeit.
Darüber hinaus beraten wir Unternehmen zu rechtlichen Fragen des In- oder Out-Sourcing und der Reorganisationen, zur Durchführung von Personalabbau, Betriebsstilllegungen oder Verlagerungen von Betrieben oder Betriebsteilen.
Kollektivarbeitsrecht
Das Kollektivarbeitsrecht betrifft Regelungen und Rechtsverhältnisse zwischen einer Vielzahl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden. Dies umfasst insbesondere die Tätigkeit von Betriebsrat und Gewerkschaft, welche geprägt wird von Fragen zum Tarifvertragsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Auch in diesem Bereich beraten wir Sie außergerichtlich, gerichtlich oder im Zusammenhang mit Einigungsstellen, um die Interessen unserer Mandanten zu vertreten.
Im diesem Rechtsgebiet betreut Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Münchow.
Arbeitsrecht Überstunden – Wann und wie darf der Arbeitnehmer einfordern?
Die regelmäßige Arbeitszeit ist vorbei, die dringend zu erledigende Arbeitsaufgabe aber noch nicht abgeschlossen. Der pflichtbewusste Arbeitnehmer bringt im Interesse des Betriebes die Arbeit zu Ende und es fallen Überstunden an. Der Arbeitgeber verweigert die Vergütung mit dem Argument, dass die Mehrarbeit von ihm nicht angeordnet wurde oder aber bereits mit der vertraglich vereinbarten Vergütung abgegolten sei
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