Mit Urteil vom 25.09.2018 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in letzter Instanz entschieden, dass Arbeitnehmer bei einem Verzug des Arbeitgebers mit Entgeltzahlungen keinen Anspruch auf eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB haben (Az: 8 AZR 26/18).
weiterlesen ...Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht umfasst die Betreuung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Fragen zum Individualarbeitsrecht sowie dem Kollektivarbeitsrecht. Die Kanzlei Schuster Rechtsanwälte übernimmt die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung von Mandanten.
Juristische Beratung zum Individualarbeitsrecht
Im Individualarbeitsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem individuellen Arbeitnehmer geregelt. Hier findet man sämtliche Regelungen zum einzelnen Arbeitsverhältnis vom Beginn desselben über die Art und Weise der Erbringung der täglichen Arbeitsleistung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Als Schwerpunkt-Bereiche gelten der allgemeine und besondere Kündigungsschutz sowie das Kündigungsschutzgesetz und dessen Anwendung, insbesondere die betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung.
Auch Kündigungsschutz, Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz und das allgemeine Gleichstellungsrecht nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) sind häufige Schwerpunkte unserer Anwälte.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt unseres Experten als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die Prüfung von vertraglichen und tarifvertraglichen Ansprüchen sowie Schadenersatzansprüche der Arbeitsvertragsparteien untereinander. Häufig sind Fragen zu befristeten Arbeitsverhältnissen, zu Altersteilzeit, zum Arbeitsrechtsschutz oder zu Vergütungsangelegenheiten Gegenstand unserer Arbeit.
Darüber hinaus beraten wir Unternehmen zu rechtlichen Fragen des In- oder Out-Sourcing und der Reorganisationen, zur Durchführung von Personalabbau, Betriebsstilllegungen oder Verlagerungen von Betrieben oder Betriebsteilen.
Kollektivarbeitsrecht
Das Kollektivarbeitsrecht betrifft Regelungen und Rechtsverhältnisse zwischen einer Vielzahl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden. Dies umfasst insbesondere die Tätigkeit von Betriebsrat und Gewerkschaft, welche geprägt wird von Fragen zum Tarifvertragsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Auch in diesem Bereich beraten wir Sie außergerichtlich, gerichtlich oder im Zusammenhang mit Einigungsstellen, um die Interessen unserer Mandanten zu vertreten.
Im diesem Rechtsgebiet betreut Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Münchow.
Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Arbeitsverhältnisse im Regelfall auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf Zeit oder bis zum Erreichen eines bestimmten Zwecks (Zweckbefristung) soll die Ausnahme darstellen. Vor diesem Hintergrund ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) konkret geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis befristet werden darf.
weiterlesen ...Verbindlichkeit von unbilligen Weisungen z. B. bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsort
Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden regelmäßig nur die wesentlichen Rahmenbedingungen, wie Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Vergütungs- und Urlaubsansprüche vertraglich geregelt. Die Ausgestaltung der tatsächlichen Arbeitsausübung wird sodann von dem Arbeitgeber im Rahmen des ihm zustehenden Direktions- bzw. Weisungsrechtes einseitig angeordnet.
weiterlesen ...Schadenersatz bei verspäteter Lohnzahlung
Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung steht einem Arbeitnehmer ein pauschaler Schadenersatzanspruch in Höhe von 40,00 € zu, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät oder unvollständig zahlt. Diese Schadenersatzforderung bei verspäteter Lohnzahlung basiert auf einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, welche im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bereits Ende Juni 2014 in Kraft getreten ist.
weiterlesen ...Neue Entscheidungen zum Mindestlohn
Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit Wirkung ab dem 01. Januar 2015 wurde eine Vielzahl von Rechtsstreiten darüber geführt, welche Zahlungen der Arbeitgeber zur Erfüllung des aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € brutto pro Zeitstunde angerechnet werden dürfen. Darüber hatten wir bereits in unserem Artikel „Erste Entscheidungen zum Mindestlohn“ berichtet. Einige Arbeitnehmer haben sich inzwischen durch die Instanzen […]
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