Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Schuster
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsgebiete
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht
- Erbrecht
- Vorsorgeplanung und Nachfolge
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Privates & Öffentliches Baurecht
- Verkehrszivilrecht
- Allgemeines Zivilrecht
News
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten sind unzulässig
Bei Konsumentenkrediten insbesondere im Bereich der Fahrzeugfinanzierung ist es üblich, dass Banken ohne Filialgeschäft (Internet-Banken) pauschale Bearbeitungsgebühren für die Darlehensgewährung erheben. Diese Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten sind nun für unzulässig erklärt worden.
Aufklärungs- & Beratungspflichten von Banken bei Erwerb von Anteilen eines offenen Immobilienfonds
Es gibt viele Anleger, die aufgrund einer Anlageempfehlung Teile ihres Vermögens in einen offenen Immobilienfonds investiert haben. Wenn dieser nun entweder abgewickelt wird oder die Anteilsrücknahme ausgesetzt wurde, sollten Anleger in Erwägung ziehen prüfen zu lassen, inwieweit sie bei Abschluss des Anlagegeschäftes anlagegerecht und objektgerecht beraten wurden, denn möglicherweise sind die Verluste bei der Bank einklagbar.
Aufklärungspflicht von Banken bei offenen Immobilienfonds
Anleger, die Teile ihres Vermögens in einen offenen Immobilienfonds aufgrund einer Anlageempfehlung investiert haben, der entweder abgewickelt wird oder von der Anteilsrücknahme ausgesetzt wurde, sollten in Erwägung ziehen zu prüfen, inwieweit sie bei Abschluss des Anlagegeschäfts anlagerecht und objektgerecht beraten wurden
Arbeitsrecht Überstunden – Wann und wie darf der Arbeitnehmer einfordern?
Die regelmäßige Arbeitszeit ist vorbei, die dringend zu erledigende Arbeitsaufgabe aber noch nicht abgeschlossen. Der pflichtbewusste Arbeitnehmer bringt im Interesse des Betriebes die Arbeit zu Ende und es fallen Überstunden an. Der Arbeitgeber verweigert die Vergütung mit dem Argument, dass die Mehrarbeit von ihm nicht angeordnet wurde oder aber bereits mit der vertraglich vereinbarten Vergütung abgegolten sei