Viele Verbraucher gelangten beim Surfen im Internet auf Seiten, die „kostenlos“ und „gratis“ Downloads anboten. Die Vielfalt reichte von Kochrezepten, Hilfe bei den Hausaufgaben, Routenplanungen bis zu Berechnungen der Lebenserwartung oder Intelligenztests. Nach Angabe der persönlichen Daten bei dem Betreiber der Seite erhielt der Verbraucher eine Rechnung über einen vermeintlichen Abschluss eines Abonnements von 2 Jahren. Die Anzeige einer entgeltpflichtigen Leistung erfolgte oft versteckt. Der Verbraucher ist hier in eine Kostenfalle getappt.
Diesen Geschäftsgebaren sogenannter Abo-Fallen-Betreiber hat der Gesetzgeber nunmehr einen Riegel vorgeschoben, um Kostenfallen im Internet zu vermeiden.
Am 01.08.2012 trat das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft.
In Zukunft kommt ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr nur dann wirksam zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Das Gesetz hat hierbei berücksichtigt, dass Verbraucher grundsätzlich eine Schaltfläche betätigen müssen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet bestellen – entweder über den heimischen Computer, das Smartphone oder einem Tablet-PC.
Kostenfallen & Abofallen besser erkennen und vermeiden
Unternehmen wurden nunmehr verpflichtet, diese Bestellschaltfläche auf Ihren Internetseiten mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen unmissverständlichen Beschriftung zu versehen.
Durch diese einfache und klare Regel sollen die Verbraucher unmissverständlich erkennen können, ob sie tatsächlich eine finanzielle Verpflichtung eingegangen sind. Unberechtigt erhobene Forderungen sogenannter Abo-Fallen-Betreiber und der von ihnen eingeschalteten Inkassounternehmen können besser abgewehrt werden und Verbraucher genießen einen besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet.
Sollten Sie in eine Internetkostenfalle getappt sein oder haben ein Inkassoschreiben nach einer Abofalle bekommen, hilft Ihnen unser Anwalt für Internetrecht gern weiter.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und weitere Rechtsgebiete