Rechtsanwalt Markus Münchow
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
angestellter Rechtsanwalt
Tätigkeitsbereiche
- Arbeitsrecht
- Privates & Öffentliches Baurecht
- Verkehrszivilrecht (Schadensabwicklung)
- Allgemeines Zivilrecht
Beruflicher Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam
- Referendariat am Landgericht Neuruppin
- zugelassen als Rechtsanwalt seit dem Jahr 2011
- angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei seit dem Jahr 2013
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit dem 06.02.2017
Sprachen
- Deutsch, Englisch
Kontakt
- Tel.: 03391 / 45 88 40
Über meinen Schwerpunkt als Fachanwalt für Arbeitsrecht hinaus vertrete ich meine Mandanten ebenfalls in den Rechtsgebieten privates & öffentliches Baurecht, Verkehrszivilrecht (Schadensabwicklung) sowie allgemeines Zivilrecht.
News
Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Arbeitsverhältnisse im Regelfall auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf Zeit oder bis zum Erreichen eines bestimmten Zwecks (Zweckbefristung) soll die Ausnahme darstellen. Vor diesem Hintergrund ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) konkret geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis befristet werden darf.
Verbindlichkeit von unbilligen Weisungen z. B. bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsort
Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden regelmäßig nur die wesentlichen Rahmenbedingungen, wie Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Vergütungs- und Urlaubsansprüche vertraglich geregelt. Die Ausgestaltung der tatsächlichen Arbeitsausübung wird sodann von dem Arbeitgeber im Rahmen des ihm zustehenden Direktions- bzw. Weisungsrechtes einseitig angeordnet.
Schadenersatz bei verspäteter Lohnzahlung
Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung steht einem Arbeitnehmer ein pauschaler Schadenersatzanspruch in Höhe von 40,00 € zu, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät oder unvollständig zahlt. Diese Schadenersatzforderung bei verspäteter Lohnzahlung basiert auf einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, welche im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bereits Ende Juni 2014 in Kraft getreten ist.
Neue Entscheidungen zum Mindestlohn
Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit Wirkung ab dem 01. Januar 2015 wurde eine Vielzahl von Rechtsstreiten darüber geführt, welche Zahlungen der Arbeitgeber zur Erfüllung des aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € brutto pro Zeitstunde angerechnet werden dürfen. Darüber hatten wir bereits in unserem Artikel „Erste Entscheidungen zum Mindestlohn“ berichtet. Einige Arbeitnehmer haben sich inzwischen durch die Instanzen […]